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Änderung der Meldepflicht für Nicht‑interventionelle Studien
Verordnung vom 21.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 484/2012 stärkt die Meldepflicht für nicht‑interventionelle Arzneimittelstudien, führt neue Berichtspflichten, Fristen und Aufbewahrungsvorschriften ein und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit12/21/2012XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Nicht‑interventionelle Studien müssen nach aktuellem Stand der Wissenschaft geplant und durchgeführt werden.
  • Studien, die die Verschreibung oder Abgabe eines Arzneimittels fördern sollen, sind unzulässig.
  • Ein Studienprotokoll muss eine Beschreibung der Nicht‑interventionellen Studie enthalten.
  • Nach Abschluss einer Studie ist innerhalb von zwölf Monaten ein elektronischer Abschlussbericht sowie eine Kurzfassung einzureichen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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