Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass bei allen neuen Regelungen und Vorhaben die Auswirkungen auf den Konsumentenschutz geprüft werden müssen – erst vereinfacht, dann vertieft bei finanziell bedeutenden Vorhaben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/21/2012XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung verpflichtet, bei allen neuen Regelungen und Vorhaben die konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen systematisch zu prüfen.
- Für die meisten Vorhaben reicht eine vereinfachte Abschätzung nach den Fragen in Anlage 1 aus.
- Bei Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung ist eine vertiefende Abschätzung nach den detaillierten Fragen in Anlage 2 vorzunehmen.
- Besondere schutzbedürftige Gruppen – Kinder, Senior*innen und Menschen mit Behinderung – müssen bei der Abschätzung besonders berücksichtigt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.