Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Finanzen hebt die Verordnung zur Feststellung der meistverkauften Preisklasse bei Zigaretten auf und damit die damit verbundene Pflicht zur Preisklassenermittlung.Bundesministerium für Finanzen12/27/2012XXIV
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 27.12.2012
- Die Verordnung hebt die bisherige Preisklassenfeststellungsverordnung vollständig auf.
- Damit entfällt die gesetzliche Pflicht, die meistverkaufte Preisklasse von Zigaretten zu bestimmen.
- Die Aufhebung basiert auf dem Tabaksteuergesetz von 1995, das bereits die nötigen steuerrechtlichen Regelungen enthält.
- Der rechtliche Rahmen wird damit gestrafft und unnötige Bürokratie reduziert.
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