Bundesvermögensverwaltungsverordnung 2013 – Einheitliche Regeln für alle Bundesvermögenswerte
Verordnung vom 05.03.2012Zusammenfassung
Die BVV 2013 regelt die einheitliche Verwaltung aller Bundesvermögenswerte – von beweglichen Gegenständen bis zu Bibliotheksbeständen – und legt Erfassungs‑, Bewertungs‑ sowie Inventurpflichten fest.Bundesministerium für Finanzen3/5/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert die Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen, legt fest, welche Gegenstände erfasst werden müssen und welche Informationen in einem Inventarverwaltungssystem zu speichern sind.
- Inventargegenstände über 100 € werden in einem Inventarverwaltungssystem erfasst, bewertet und können bei Bedarf als Sonder‑ oder Fremdinventar gekennzeichnet werden.
- Vorräte (z. B. Rohstoffe, Betriebsstoffe) werden in einem Vorratsverwaltungssystem erfasst, bewertet und jährlich inventarisiert.
- Die Verwaltung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Gebäude) erfolgt in einem Liegenschaftsverwaltungssystem mit ähnlichen Erfassungs‑ und Bewertungsregeln wie bei beweglichen Gegenständen.
Dokumente (PDFs)
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