<!--[0-->Bundesvermögensverwaltungsverordnung 2013 – Einheitliche Regeln für alle Bundesvermögenswerte<!--]-->
Bundesvermögensverwaltungsverordnung 2013 – Einheitliche Regeln für alle Bundesvermögenswerte
Verordnung vom 05.03.2012

Zusammenfassung

Die BVV 2013 regelt die einheitliche Verwaltung aller Bundesvermögenswerte – von beweglichen Gegenständen bis zu Bibliotheksbeständen – und legt Erfassungs‑, Bewertungs‑ sowie Inventurpflichten fest.
Bundesministerium für Finanzen3/5/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen, legt fest, welche Gegenstände erfasst werden müssen und welche Informationen in einem Inventarverwaltungssystem zu speichern sind.
  • Inventargegenstände über 100 € werden in einem Inventarverwaltungssystem erfasst, bewertet und können bei Bedarf als Sonder‑ oder Fremdinventar gekennzeichnet werden.
  • Vorräte (z. B. Rohstoffe, Betriebsstoffe) werden in einem Vorratsverwaltungssystem erfasst, bewertet und jährlich inventarisiert.
  • Die Verwaltung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Gebäude) erfolgt in einem Liegenschaftsverwaltungssystem mit ähnlichen Erfassungs‑ und Bewertungsregeln wie bei beweglichen Gegenständen.
Image of politician Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.