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Digitale Anforderung von Forschungs‑Gutachten über FinanzOnline (Verordnung 514/2012)
Verordnung vom 28.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die FinanzOnline‑Erklärungsverordnung: Gutachten für Forschungsprämien und Forschungsbestätigungen müssen digital über FinanzOnline angefordert und von der FFG übermittelt werden; der Geltungsumfang richtet sich nach der Forschungsprämienverordnung, Inkrafttreten am 1. Januar 2013.
Bundesministerium für Finanzen12/28/2012XXIV
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die FinanzOnline‑Erklärungsverordnung wird um § 1 Abs. 8 erweitert: Gutachten der FFG im Rahmen einer Forschungsprämie und die Beantragung einer Forschungsbestätigung müssen über das Online‑Portal FinanzOnline erfolgen; die FFG übermittelt die Gutachten digital an die Abgabenbehörde, die sie für die elektronische Akteneinsicht bereitstellt.
  • In § 3 Abs. 6 wird festgelegt, dass der Umfang der von der FFG geforderten und erstellten Gutachten sich nach der Forschungsprämienverordnung (BGBl. II Nr. 515/2012) richtet.
  • Die in § 1 Abs. 8 und § 3 Abs. 6 neu eingefügten Regelungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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