<!--[0-->Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für Bludenz, Dornbirn, Feldkirch und weitere Gemeinden<!--]-->
Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für Bludenz, Dornbirn, Feldkirch und weitere Gemeinden
Verordnung vom 28.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 520/2012 ändert die Mitwirkungs‑Regelung für die genannten Gemeinden beim Finanzamt Feldkirch im Rahmen der Einheitsbewertung. Sie ist vom 28.12.2012 bis zum 31.12.2014 gültig.
Bundesministerium für Finanzen12/28/2012XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Änderung basiert auf § 80a des Bewertungsgesetzes von 1955, das die rechtliche Grundlage für die Einheitsbewertung bildet.
  • Der Wortlaut von § 3 in der bestehenden Mitwirkungs‑Verordnung wird neu gefasst und legt das Inkraft‑ und Außerkrafttreten fest.
  • Die Verordnung gilt vom 28.12.2012 bis zum 31.12.2014, danach verliert sie ihre Rechtskraft.
  • Betroffene Gebietskörperschaften sind die Stadtgemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch sowie die Marktgemeinden Lustenau, Rankweil und die Gemeinde Zwischenwasser.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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