Verordnung zur Anschaffung, Nutzung und zum Einsatz von Dienstkraftwagen des Bundes
Verordnung vom 28.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Bundesbehörden Kraftfahrzeuge beschaffen, nutzen und verwalten dürfen. Sie definiert zulässige Fahrzeugtypen, regelt die Dokumentation von Fahrten, bestimmt Versicherungs‑ und Kostenregelungen sowie Sicherheitsanforderungen.Bundesministerium für Finanzen12/28/2012XXIV
Verkehr
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Anschaffung und Nutzung von Fahrzeugen aller haushaltsführenden Bundesstellen, jedoch nicht für die obersten Organe, den Präsidenten der höchsten Gerichte und das Bundesheer.
- Die haushaltsleitenden Organe müssen sicherstellen, dass die Nutzung der Fahrzeuge den Haushaltszielen – Wirksamkeit, Transparenz und Effizienz – entspricht und geeignete Aufzeichnungen führen.
- Dienstfahrten dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie im dienstlichen Interesse liegen; die Mitnahme fremder Personen ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung erlaubt.
- Fahrten, die nicht als Dienstfahrten gelten, können dennoch genehmigt werden, wenn sie im Interesse der Behörde liegen oder in Notfällen notwendig sind.
Dokumente (PDFs)
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