Änderung der Tierhaltungsverordnung – neue Haltungssysteme & Abferkelbuchten
Verordnung vom 09.03.2012Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Tierhaltungsverordnung: Sie erlaubt moderne Aufstallungssysteme, führt ein Evaluationsprojekt für Abferkelbuchten bis Ende 2017 und legt ab 2013 neue Mindestflächen für solche Buchten fest. Für bestehende Betriebe gelten die neuen Vorgaben erst ab 2033.Bundesministerium für Gesundheit3/9/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Es dürfen von den bisherigen Mindestanforderungen abgewichen werden, wenn die Haltung in neuartigen, serienmäßig hergestellten Aufstall‑ oder Haltungssystemen erfolgt, die von der Fachstelle als tierschutzkonform beurteilt wurden.
- Bis zum 31.12.2017 führen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft ein Projekt zur Evaluierung von Abferkelbuchten durch, um bessere Systeme zu entwickeln.
- Neue Mindestbestimmungen für Abferkelbuchten gelten ab dem 01.01.2013 für alle Anlagen, die nach diesem Datum neu gebaut, umgebaut oder erstmals in Betrieb genommen werden.
- Pferde, die länger als sechs Stunden täglich im Gespann eingesetzt werden, erhalten mindestens zwei nicht‑aufeinanderfolgende Ruhetage pro Woche mit freiem Auslauf.
Dokumente (PDFs)
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