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Aufhebung der Magnetspielzeugverordnung (BGBl. II Nr. 243/2008) – 2012
Verordnung vom 09.03.2012

Zusammenfassung

Im März 2012 hob das Bundesministerium für Gesundheit die Magnetspielzeugverordnung auf. Die Aufhebung beruht auf § 19 Abs. 1 Z 3 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.
Bundesministerium für Gesundheit3/9/2012XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage von § 19 Abs. 1 Z 3 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG).
  • Die bisherige Magnetspielzeugverordnung von 2008 wird vollständig aufgehoben, sodass ihre speziellen Bestimmungen nicht mehr gelten.
  • Hersteller und Händler müssen die Vorgaben der aufgehobenen Verordnung nicht mehr umsetzen, was administrativen Aufwand reduziert.
  • Trotz Aufhebung gelten weiterhin die allgemeinen Verbraucher‑ und Produktsicherheitsgesetze, sodass ein Grundschutz erhalten bleibt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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