Übertragung von Haushaltsaufgaben an das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung
Verordnung vom 21.03.2012Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz an das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, macht es zur haushaltsführenden Stelle und hebt frühere ähnliche Verordnungen auf.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/21/2012XXIV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Leiterin bzw. den Leiter des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang übertragen, das damit zur haushaltsführenden Stelle wird.
- Die neue haushaltsführende Stelle verwaltet ein Detailbudget zweiter Ebene und ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als übergeordneter Budgetträger zugeordnet.
- Mehrere frühere Verordnungen, die bis zum 31. Dezember 2012 galten, werden mit Ablauf dieses Datums aufgehoben, bleiben jedoch für die Anwendung von § 122 Abs. 3 BHG 2013 in Kraft.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2013‑2016 sowie das Bundesfinanzgesetz 2013.
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