Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ändert die Wasserstraßen‑ und Schifffahrts‑Verkehrsordnungen, ersetzt das Wort „Schiff“ durch „Fahrzeug“, führt neue Bezeichnungen ein und legt erweiterte Genehmigungsverfahren sowie eine Checkliste für Veranstaltungen auf Gewässern fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/22/2012XXIV
Umwelt
Verkehr
Öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Begriffe „Schiff“ und „Schiffsführer“ werden durch die neutralen Bezeichnungen „Fahrzeug“ bzw. „Fahrzeugführer“ ersetzt, um auch nicht‑motorisierte Wasserfahrzeuge abzudecken.
- Das Wort „Registerzeichen“ wird zu „amtliche Kennzeichen“ geändert, um die Kennzeichnung von Fahrzeugen klarer zu definieren.
- Für Veranstaltungen auf Gewässern muss ein Antrag mindestens sechs Wochen vor dem Termin eingereicht werden; bei späterer Einreichung sind zusätzliche Zustimmungsnachweise von betroffenen Stellen erforderlich.
- Die Verordnung führt neue Regelungen für Wassersportveranstaltungen ein, die eine behördliche Bewilligung benötigen, wenn sie die Schifffahrt, Umwelt oder öffentliche Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Dokumente (PDFs)
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