<!--[0-->Verordnung zur Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften<!--]-->
Verordnung zur Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften
Verordnung vom 10.01.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 eröffnet Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften. Das Inkrafttreten erfolgt mit der Freigabe im Rechtsinformationssystem.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/10/2012XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen von bestimmten Fachhochschul‑Masterstudiengängen die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften.
  • Zulässig sind die in der Verordnung aufgeführten Studiengänge, darunter Tourismus‑Management, Europäische Energiewirtschaft, Soziale Arbeit, International Business & Law, Unternehmensführung, Financial Management & Controlling und weitere.
  • Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Rechtsinformationssystem des Bundes freigegeben ist.
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Töchterle Karlheinz, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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