Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass nur Wein aus dem Gebiet Neusiedlersee die Bezeichnung „DAC Neusiedlersee“ tragen darf und legt detaillierte Anforderungen an Etikettierung, Alkoholgehalt, Flaschengröße und Prüfnummer fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/28/2012XXIV
Umwelt
Weinbau
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Das Weinbaugebiet Neusiedlersee umfasst den politischen Bezirk Neusiedl am See, ausgenommen die Gemeinden Winden und Jois.
- Nur Wein, der vollständig aus Trauben des Neusiedlersee‑Gebiets stammt und die festgelegten Kennzeichnungs‑ und Qualitätskriterien erfüllt, darf die Bezeichnung „DAC Neusiedlersee“ tragen.
- Flaschen mit „DAC Neusiedlersee“ müssen eine spezielle Kennzeichnung tragen, die vom Regionalen Weinkomitee Burgenland festgelegt und veröffentlicht wird; dafür kann ein Gebühr erhoben werden.
- Die Verordnung gilt für Weine ab dem Jahrgang 2011; ältere Jahrgänge dürfen noch nach den bisherigen Regeln verkauft werden.
Dokumente (PDFs)
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