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Fünfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 (2012)
Verordnung vom 28.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die FinanzOnline‑Verordnung um weitere Rechtsgrundlagen aus verschiedenen Steuergesetzen und streicht den Abschnitt 2 (Paragraphen 7‑9) zum 31. März 2012.
Bundesministerium für Finanzen3/28/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die FinanzOnline‑Verordnung um weitere Rechtsgrundlagen aus der Bundesabgabenordnung, sodass nun §§ 86a, 90a, 97 Abs. 3, 98 Abs. 1, 99 und 121a Abs. 6 BAO für die elektronische Steuerabwicklung gelten.
  • Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 (z. B. §§ 108 Abs. 5 und 7, 108a Abs. 4 sowie 108g Abs. 4) werden als Grundlage für FinanzOnline aufgenommen.
  • Der Paragraph 9 Abs. 1 des EU‑Quellensteuergesetzes wird als weitere Rechtsgrundlage in die Verordnung integriert.
  • Das Erbschafts‑ und Schenkungssteuergesetz (§ 24 Abs. 2) wird ebenfalls in die FinanzOnline‑Verordnung aufgenommen.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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