Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ergänzt und korrigiert den Altlastenatlas, fügt neue kontaminierte Standorte hinzu und legt das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge auf den 1. Mai 2013 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/22/2013XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (Abs. 17) wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, der das Inkrafttreten der neuen Anhänge zum 1. Mai 2013 regelt.
- Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um zahlreiche neue Einträge (z. B. Deponien K7, K25, N3, O3, …) mit Angaben zu Lage, Art der Altlast, Ausweisungs‑ und Klassifizierungsdaten.
- Mehrere Grundstücks‑ und Katastralgemeinden‑Bezeichnungen werden aktualisiert (z. B. Ergänzung von Grundstück 59/4 bei K7, neue Nummern 2189/3 etc.).
- Die Prioritätenklassen der betroffenen Altlasten werden teilweise angepasst (z. B. von ‚gesichert‘ zu ‚saniert‘).
Dokumente (PDFs)
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