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Satzungserklärung des Kollektivvertrags für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg
Verordnung vom 22.04.2013

Zusammenfassung

Der Kollektivvertrag für private Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg wird zur Satzung erklärt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/22/2013XXIV
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Der Kollektivvertrag wird für den Bereich der sozialen und gesundheitlichen Dienste in Vorarlberg verbindlich erklärt.
  • Öffentlich-rechtliche Einrichtungen sowie bestimmte medizinische und rettungsdienstliche Betriebe sind vom Geltungsbereich ausgenommen.
  • Die Regelung gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Vorarlberg, sofern kein anderer Kollektivvertrag greift.
  • Bestimmte Gruppen wie Praktikanten, Volontäre und Aushilfskräfte sind nicht durch diese Satzung erfasst.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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