Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 erweitert die Berufsreifeprüfung um neue Fremdsprachenzertifikate, zahlreiche Fachakademien und zusätzliche reglementierte Gewerbeprüfungen. Alle Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/17/2013XXIV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 17.05.2013
- Es werden neue Fremdsprachenzertifikate als zulässige Prüfungsfächer eingeführt: Englisch (FCE), Französisch (DFA), Italienisch (CELI 2) und ein italienisches Wirtschaftszertifikat (CIC 1).
- Der Katalog der Fachakademien wird stark erweitert und umfasst nun unter anderem Akademien für Angewandte Informatik, Software‑Entwicklung, System‑Administration, Automatisierungstechnik, Gebäudeenergieeffizienz, Fertigungstechnik, Handel, Hochbau, Holzbau, Holzwirtschaft, Industrie‑Informatik, Innenausbau, Produktdesign, Marketing, Medieninformatik, Rechnungswesen, Spritzgusstechnik, Umweltschutz und weitere.
- Der Text wird dahingehend geändert, dass die Prüfung nach den Vorgaben der zuständigen Fachorganisation oder Wirtschaftskammer durchgeführt werden muss, wie in den §§ 21 und 22a der Gewerbeordnung festgelegt.
- Es wird ein neuer Abschnitt eingefügt, der Befähigungsprüfungen für diverse reglementierte Gewerbe wie Arbeitsvermittler, Arbeitskräfteüberlassung, Berufsdetektive, Bestatter, Drogisten, Fußpfleger, Inkassoinstitute, Kosmetiker, Masseure und das Waffengewerbe enthält.
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