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Heimarbeitstarif für die Produktion von Spielwaren (1. Mai 2013)
Verordnung vom 10.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren fest: 7,49 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2013.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2013
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und ist ausschließlich für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Spielwaren bestimmt.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,49 € berechnet.
  • Auf die Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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