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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken
Verordnung vom 10.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Sie bestimmt Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2013XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle Aufträge zum Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken ab, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsgesamtvertrag geregelt sind.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,81 € zugrunde gelegt wird.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte wird ein gesondert auszuweisender Heimarbeitszuschlag von 10 % erhoben.
  • Arbeitnehmer erhalten einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration von 8 % (bzw. 8,67 % ab dem siebten Dienstjahr); bei Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf wird der Betrag anteilig gezahlt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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