<!--[0-->Änderung der Arzneimittelbetriebsordnung 2009 – neue GMP/GDP‑Regeln und erweiterte Pflichten<!--]-->
Änderung der Arzneimittelbetriebsordnung 2009 – neue GMP/GDP‑Regeln und erweiterte Pflichten
Verordnung vom 24.06.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ergänzt die Arzneimittelbetriebsordnung 2009: Sie erweitert den Geltungsbereich auf Wirkstoff‑Betriebe, führt neue Definitionen und strengere Qualitätsstandards (GMP/GDP) ein, verlangt Lizenz‑ und Dokumentationspflichten für Apotheken, Großhändler und Importeure sowie Meldepflichten bei Fälschungen.
Bundesministerium für Gesundheit6/24/2013XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der AMBO 2009 wird erweitert, sodass er jetzt auch Betriebe umfasst, die ausschließlich Wirkstoffe herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen.
  • Neue Definitionen werden eingeführt: „Wirkstoff“, „Hilfsstoff“, „gefälschtes Arzneimittel“ und „gefälschter Wirkstoff“.
  • Die Verordnung legt verbindliche Qualitätsstandards – Good Manufacturing Practice (GMP) und Good Distribution Practice (GDP) – für Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Wirkstoffen fest.
  • Jeder Betrieb muss ständig mindestens eine sachkundige Person vor Ort haben, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.