<!--[0-->Änderung der Arzneitaxe 2013 – neue Preise und Bezeichnungen<!--]-->
Änderung der Arzneitaxe 2013 – neue Preise und Bezeichnungen
Verordnung vom 26.06.2013

Zusammenfassung

Die 126. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, führt neue Bezeichnungen ein und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit6/26/2013XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße festlegt und einen neuen Absatz (44) in § 11 Abs. 43 einführt.
  • Für jedes aufgeführte Präparat wird ein Preis in Cent pro Gramm (bzw. für Gefäße in Cent pro Stück) festgelegt – z. B. Aluminiumacetat‑tartrat‑Lösung 344 Cent/100 g.
  • Einige Tees erhalten neue Bezeichnungen (z. B. „Beruhigender Tee 1“ statt „Nerventee“), um die Übersichtlichkeit der Preisliste zu verbessern.
  • Zusätzlich werden neue Arzneimittel und Gefäße in die Anlage B aufgenommen, etwa verschiedene Glas‑ und Pipettenflaschen mit festgelegten Stückpreisen.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.