Zusammenfassung
Die 126. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, führt neue Bezeichnungen ein und tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit6/26/2013XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße festlegt und einen neuen Absatz (44) in § 11 Abs. 43 einführt.
- Für jedes aufgeführte Präparat wird ein Preis in Cent pro Gramm (bzw. für Gefäße in Cent pro Stück) festgelegt – z. B. Aluminiumacetat‑tartrat‑Lösung 344 Cent/100 g.
- Einige Tees erhalten neue Bezeichnungen (z. B. „Beruhigender Tee 1“ statt „Nerventee“), um die Übersichtlichkeit der Preisliste zu verbessern.
- Zusätzlich werden neue Arzneimittel und Gefäße in die Anlage B aufgenommen, etwa verschiedene Glas‑ und Pipettenflaschen mit festgelegten Stückpreisen.
Dokumente (PDFs)
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