Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. August 2013 hebt die Paragraphen 11‑13 der Nebenleistungsverordnung auf, passt in § 14 Abs. 4 das Jahr von 2013 auf 2014 an und fügt einen neuen Absatz 6 hinzu, der das Inkrafttreten und das Ende der aufgehobenen Paragraphen regelt.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/26/2013XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Paragraphen 11, 12 und 13 der Nebenleistungsverordnung werden vollständig aufgehoben.
- In § 14 Abs. 4 wird das Jahr „2013“ durch das Jahr „2014“ ersetzt.
- Ein neuer Absatz 6 wird zu § 14 hinzugefügt; er legt fest, dass die geänderte Verordnung am Tag nach Kundmachung (27. August 2013) in Kraft tritt und dass die Paragraphen 11‑13 zum 30. September 2013 außer Kraft gehen.
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