Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Liste der Gemeinden, die dem Studienort Hagenberg gleichzusetzen sind, und führt ein neues Kriterium ein: Gemeinden mit einer täglichen Fahrzeit von maximal 40 Minuten können ebenfalls gleichgesetzt werden.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung8/30/2013XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Der Studienort Hagenberg im Mühlviertel wird zusätzlich zu den bereits genannten Gemeinden (z. B. Engerwitzdorf, Gallneukirchen) um weitere Orte erweitert.
- Eine neue Regelung legt fest, dass eine Gemeinde dem Studienort gleichgesetzt wird, wenn die tägliche Fahrzeit mit den günstigsten öffentlichen Verkehrsmitteln höchstens 40 Minuten beträgt.
- Der bisherige Paragraph 45 wird zu Paragraph 46 umbenannt; die neue Paragraph 45 enthält die Fahrzeit‑Klausel.
Dokumente (PDFs)
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