Zusammenfassung
Die Pendlerverordnung legt fest, wie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berechnen ist, wann öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind und wie das Ergebnis im Steuerrecht verwendet wird.Bundesministerium für Finanzen9/19/2013XXIV
Verkehr
Steuerwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
- Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird als die gesamte Strecke definiert, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln (außer Schiff oder Luftfahrzeug), dem privaten PKW oder zu Fuß zurückgelegt werden muss.
- Die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird anhand von zwei Ziffern geprüft: (1) ob mindestens die Hälfte der Strecke ohne Massenbeförderung zurückgelegt werden muss oder ein entsprechender Ausweis vorliegt, und (2) anhand der Reisezeit, wobei bis 60 Minuten immer zumutbar sind.
- Für die Ermittlung der Entfernung und die Zumutbarkeitsprüfung ist der vom Bundesministerium für Finanzen bereitgestellte Pendlerrechner zu verwenden; das Ergebnis gilt als amtlicher Vordruck.
- Ein Familienwohnsitz liegt dort, wo ein Steuerpflichtiger enge persönliche Beziehungen und einen eigenen Hausstand hat; er gilt für die Pendlerpauschale.
Dokumente (PDFs)
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