Arzneispezialitätenregister 2013 – zentrale Erfassung und Publikation von Medikamentendaten
Verordnung vom 23.09.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein zentrales Register für alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel fest, definiert die zu erfassenden Daten und regelt deren Veröffentlichung im Internet.Bundesministerium für Gesundheit9/23/2013XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen führt ein zentrales Arzneispezialitätenregister, in das Zulassungen, Registrierungen, Genehmigungen für Parallelimporte sowie Änderungen und Aufhebungen eingetragen werden.
- Die Eintragungen müssen Angaben zu Nummer, Namen, Inhaber, Rezeptpflicht/Suchtgift‑Status, Zusammensetzung und ggf. tierärztlichen Hinweisen enthalten.
- Die Daten müssen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Monate nach Rechtswirksamkeit, auf der Homepage des BASG veröffentlicht werden.
- Für jede Arzneispezialität wird eine eindeutige Registrierungs‑ bzw. Zulassungsnummer vergeben; die Nummernbereiche unterscheiden sich je nach Art (z. B. konventionell, biogen, homöopathisch, radioaktiv, apothekeneigene, tierisch).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.