Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013 – Maßnahmen zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit
Verordnung vom 02.10.2013Zusammenfassung
Die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013 regelt das Vorgehen bei Verdacht und Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei Nutztieren, legt Sperr‑ und Zonenmaßnahmen fest und definiert Impf- sowie Dokumentationspflichten.Bundesministerium für Gesundheit10/2/2013XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.10.2013
- Die Verordnung gilt für alle Nutztierbetriebe, in denen Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildrinder gehalten werden und bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit.
- Bei Verdacht auf Bluetongue muss der Betrieb sofort gesperrt, alle Tiere gezählt und Proben genommen werden; die Ergebnisse werden an das nationale Referenzlabor gesendet.
- Wird ein Ausbruch bestätigt, dürfen keine Tiere mehr aus dem Betrieb heraus- oder hineingebracht werden, und es müssen umfangreiche Hygienemaßnahmen sowie gegebenenfalls die Tötung betroffener Tiere erfolgen.
- Die Behörde kann zusätzlich zu den Betriebsmaßnahmen ganze benachbarte Gebiete in eine Schutz‑ bzw. Kontrollzone einordnen, um die Ausbreitung weiter zu verhindern.
Dokumente (PDFs)
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