LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung 2013 – Integration EU‑Lebensmittelvorschriften
Verordnung vom 09.10.2013Zusammenfassung
Die LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung 2013 übernimmt zahlreiche EU‑Verordnungen in die Anlage zum Lebensmittel‑Sicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz und hebt die Vorgängerverordnung von 2012 auf.Bundesministerium für Gesundheit10/9/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung aktualisiert die Anlage zum LMSVG, indem sie zahlreiche EU‑Verordnungen zu Lebensmittelkontrolle, Aromastoffen, neuartigen Lebensmitteln, Gentechnik, Kennzeichnung und Zusatzstoffen integriert.
- Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die frühere LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung 2012 aufgehoben.
- Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen und verpflichtet sie, die genannten EU‑Standards einzuhalten.
- Durch die Aufnahme von Verordnungen zu Kontaminanten, Aromastoffen, Gentechnik, Kennzeichnung von Rindfleisch und vielen anderen Bereichen wird der Verbraucherschutz in Österreich auf EU‑Niveau angehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.