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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen (2013)
Verordnung vom 15.10.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne und Sonderzahlungen für Sportadministrations‑Lehrlinge fest und tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/15/2013XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten im Beruf Sportadministration sowie deren Lehrlinge.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird festgelegt: 507,10 € im ersten Lehrjahr, 663 € im zweiten und 928,10 € im dritten Jahr.
  • Jeder Lehrling erhält zusätzlich einen einmaligen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines Monatsgehalts.
  • Für über 18‑jährige Lehrlinge ohne anwendbaren Facharbeiterlohn wird die Überstundenberechnung nach dem Kollektivvertrag für Handelsbetriebe herangezogen.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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