Zusammenfassung
Die Verordnung 309/2013 erweitert die Liste anerkannter Pflegequalifikationen für Slowenien, Kroatien, Griechenland, Ungarn und Zypern und passt das Inhaltsverzeichnis der GuK‑EWR‑Verordnung an, um das Unionsrecht zu berücksichtigen.Bundesministerium für Gesundheit10/21/2013XXIV
EU‑Recht
Gesundheit
Berufliche Qualifikation
Schwerpunkte
- Das Inhaltsverzeichnis wird geändert: Die Zeile „Umsetzung von Gemeinschaftsrecht“ wird zu „Umsetzung von Unionsrecht“.
- Qualifikationsnachweise aus dem früheren Jugoslawien (Slowenien und Kroatien) werden anerkannt, sofern die Ausbildung vor dem jeweiligen Unabhängigkeitsdatum begonnen wurde und bestimmte Erfahrungsnachweise erbracht werden.
- Die Liste der anerkannten Abschlüsse wird um neue Einträge für Griechenland, Kroatien, Ungarn und Zypern erweitert (z. B. verschiedene Pflegeabschlüsse aus griechischen Universitäten).
- Die Verordnung verweist auf die EU‑Richtlinie 2005/36/EG und deren Änderungen (2013/25/EU) als rechtliche Grundlage für die Anerkennung der Qualifikationen.
Dokumente (PDFs)
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