Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 passt die Hebammen‑EWR‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung an EU‑Recht an, erweitert die Anerkennung von Qualifikationen aus Slowenien und Kroatien und schließt bestimmte kroatische Abschlüsse aus.Bundesministerium für Gesundheit10/25/2013XXIV
Gesundheit
Berufsrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
- Im Inhaltsverzeichnis wird die Bezeichnung „Umsetzung von Gemeinschaftsrecht“ in „Umsetzung von Unionsrecht“ geändert.
- Die Bezugnahme auf das Hebammengesetz wird von der Fassung 2008 (BGBl. I Nr. 102/2008) auf die aktuelle Fassung von 2013 (BGBl. I Nr. 197/2013) aktualisiert.
- Qualifikationsnachweise aus dem früheren Jugoslawien werden nun für Slowenien und Kroatien anerkannt, sofern sie vor den jeweiligen Stichtagen (25. Juni 1991 bzw. 8. Oktober 1991) begonnen wurden und von der zuständigen Behörde bestätigt sind.
- Ausbildungsnachweise aus Kroatien, die nach dem 1. Juli 2013 erworben wurden (z. B. bestimmte Krankenpflege‑ und Hebammenabschlüsse), werden von der Anerkennung ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
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