Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Einrichtung und Arbeitsweise von paritätischen Schiedskommissionen, die Streitigkeiten zwischen Ärzten/Zahnärzten/Hebammen und den Krankenkassen außergerichtlich klären.Bundesministerium für Gesundheit10/29/2013XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- In jedem Bundesland wird auf Basis des ASVG eine paritätische Schiedskommission errichtet, die aus einem Richter und vier Beisitzern besteht.
- Die Kommission entscheidet über Streitigkeiten zwischen Vertragsärzten, Zahnärzten bzw. Hebammen und den Krankenkassen, jedoch nicht über die Wirksamkeit von Kündigungen.
- Der Vorsitzende wird vom Bundesminister für Justiz ernannt; die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, und die Beisitzer werden von den gesetzlichen Interessenvertretungen sowie den Versicherungsträgern gestellt.
- Das Verfahren umfasst Antragstellung, Möglichkeit zur Gegenschrift, Fristen für mündliche Verhandlungen, einen obligatorischen Schlichtungsversuch und abschließende Beschlussfassung.
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