Rindergesundheits‑Überwachungs‑Verordnung (IBR/IPV, Bang, Leuko‑ und BSE‑Kontrolle)
Verordnung vom 06.11.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein umfassendes Überwachungs- und Bekämpfungssystem für IBR/IPV, Bangseuche, Rinderleukose und BSE fest, definiert Pflichten für Tierhalter*innen und regelt Kosten- sowie Entschädigungsbestimmungen.Bundesministerium für Gesundheit11/6/2013XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
- Die Verordnung gilt für alle Rinderbestände in Österreich und umfasst IBR/IPV, Bangseuche, Rinderleukose sowie die BSE‑Überwachung.
- Begriffsbestimmungen legen fest, was ein Bestand, ein Betrieb und ein Reagenz ist; Impfungen gegen die genannten Krankheiten sind verboten.
- Tierhalter*innen müssen jede Verdachtslage (Krankheitszeichen, positive Laborbefunde usw.) unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde melden.
- Nach einer Meldung führt die Behörde Erhebungen und ggf. weitere diagnostische Tests durch; bei positivem Befund können Maßnahmen bis zur Ausmerzung angeordnet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.