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Änderung der Hochschul‑Zulassungsverordnung (2013)
Verordnung vom 07.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 336/2013 ändert die Hochschul‑Zulassungsverordnung, definiert neue Begriffe für Lehramtstudiengänge und legt ein strukturiertes Eignungsfeststellungsverfahren fest, das inklusive Ausgleichsmaßnahmen vorsieht.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/7/2013XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Das Wort „Studiengängen“ wird durch „Bachelorstudien“ ersetzt, um die neue Ausrichtung auf Bachelor‑Abschlüsse zu verdeutlichen.
  • Es werden neue Definitionen für „Lehramt“, „Lehrbefähigung“, „Eignung“ und „Bachelorstudium“ eingeführt, die den Anwendungsbereich der Verordnung bestimmen.
  • Die allgemeine Eignung zum Bachelorstudium wird in drei Bereiche unterteilt: persönliche/leistungsbezogene, fachliche/künstlerische und pädagogische Eignung.
  • Materialien und Informationen zum Eignungsverfahren müssen mindestens sechs Monate vor dem Verfahren online gestellt werden.
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Schmied Claudia, Dr.

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