Zusammenfassung
Der Bundesminister für Gesundheit setzt die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (7. Ausgabe, 2011) in Kraft und hebt gleichzeitig die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch diesen Nachtrag ersetzt wurden, auf.Bundesministerium für Gesundheit11/7/2013XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (7. Ausgabe, 2011) wird mit sofortiger Wirkung in das österreichische Arzneibuch aufgenommen.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs sowie die entsprechenden Teile des österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
- Die Verordnung beruht auf § 2 des Arzneibuchgesetzes 2012, das dem Minister die Befugnis gibt, das Arzneibuch zu aktualisieren.
- Durch die Angleichung an den neuesten europäischen Standard wird die Qualität und Sicherheit von Medikamenten in Österreich verbessert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.