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Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich
Verordnung vom 13.11.2013

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat 2013 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in ganz Österreich festgelegt. Der Tarif definiert drei Lohnstufen, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und gilt seit dem 1. Jänner 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/13/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Gleichbehandlung
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer/innen, die in den im Gesetz genannten Tätigkeitsbereichen arbeiten.
  • Es gibt drei Lohngruppen: Gruppe 1 (9,28 €/Stunde), Gruppe 2 (10,31 €/Stunde) und Gruppe 3 (13,52 €/Stunde).
  • Für Arbeiten nach Entlohnungsschema A wird ein zusätzlicher Zuschlag von 7 % auf den jeweiligen Grundlohn gezahlt.
  • Arbeitnehmer erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils mindestens ein Zwölftel des Jahresbruttolohns.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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