Gebarungsstatistik‑VO 2014 – Erhebung von Finanzdaten im öffentlichen Sektor
Verordnung vom 14.11.2013Zusammenfassung
Die Gebarungsstatistik‑VO 2014 verpflichtet Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, ab dem 1. Jänner 2014 detaillierte Finanzdaten elektronisch an Statistik Austria zu übermitteln, um einheitliche EU‑konforme Statistiken des öffentlichen Sektors zu erstellen.Bundesministerium für Finanzen11/14/2013XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss auf Basis europäischer Rechtsvorschriften Statistiken über die Finanzlage des öffentlichen Sektors erstellen.
- Der Begriff „öffentlicher Sektor“ umfasst staatliche Einheiten und sonstige öffentliche Einheiten, die nach EU‑Verordnung klassifiziert werden.
- Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger gelten als Erhebungseinheiten und müssen ihre Daten elektronisch an Statistik Austria übermitteln.
- Erhebungsmerkmale umfassen Jahres‑ und Quartalsdaten zu Bilanz, Gewinn‑ und Verlustrechnung, Eventualverbindlichkeiten und Beschäftigungszahlen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.