Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich (ab 01‑01‑2014)
Verordnung vom 19.11.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2014 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderentgelte für Türöffnungen und zusätzliche Zahlungen wie Urlaubszuschuss.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2013XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Niederösterreich und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Für Wohnflächen wird ein Grundentgelt von 0,2452 € pro Quadratmeter Nutzfläche festgesetzt; für andere Räume gilt derselbe Satz.
- Ein Materialzuschlag von 15 % wird zusätzlich zum Grundentgelt gezahlt, jedoch nicht als Teil des regulären Lohns.
- Für das nächtliche Öffnen von Haustüren wird ein Sperrgeld von 4,64 € (bis 24 Uhr) bzw. 5,15 € (nach 24 Uhr) verlangt.
Dokumente (PDFs)
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