Zusammenfassung
Festsetzung der Mindestlöhne für die Betreuung von Liegenschaften und Anlagen in Wien.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2013XXV
Wirtschaft
Verwaltung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Regelung gilt räumlich beschränkt auf das Bundesland Wien.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag festgelegt, der bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken pro zusätzlichem Stockwerk steigt.
- Die Betreuung von Freizeiteinrichtungen wie Bädern oder Saunas erfolgt auf Basis eines Stundenlohns, wobei an Sonn- und Feiertagen das Doppelte gezahlt werden muss.
- Für die Betreuung von Heizungsanlagen gibt es Grundbezüge sowie Zuschläge je nach verwendeter Brennstoffart (Gas, Flüssig oder Fest).
Dokumente (PDFs)
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