Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Januar 2014 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und -besorger in Wien fest, definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2013XXV
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorgerinnen und -besorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,244 € pro Quadratmeter Nutzfläche bei Wohnungen und anderen Räumlichkeiten.
- Für die Beschaffung von Materialien wird ein Zuschlag von 15 % auf das Grundentgelt gewährt; dieser Zuschlag ist nicht Teil des Entgeltes, sondern eine separate Erstattung.
- Für das Öffnen der Tür wird ein Entgelt von 4,50 € (vor Mitternacht) bzw. 5,00 € (nach Mitternacht) pro Vorgang bezahlt.
Dokumente (PDFs)
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