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Änderung der Studienförderungs‑Verordnung für Konservatorium‑Studierende (2013)
Verordnung vom 23.01.2013

Zusammenfassung

Die 36. Verordnung von 2013 ändert die Studienförderungsverordnung für Konservatorium‑Studierende: Sie fügt § 4 Absatz 10 hinzu, korrigiert Schreibfehler, ergänzt den Pop‑Studiengang und definiert die Studiengänge des Jam Music Lab.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur1/23/2013XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 10 wird zu § 4 hinzugefügt; er legt fest, dass Ziffer 8 und Ziffer 14 der Anlage ab dem 23. Jänner 2013 für Anträge zum Studienjahr 2012/13 gelten.
  • In Ziffer 8 wird nach dem Wort „Blockflöte“ ein überflüssiger Beistrich entfernt und das Wort „JazzIntrumente“ wird korrekt zu „Jazzinstrumente“ geändert.
  • In Ziffer 8 wird ein neuer Studiengang „Popmusik (Popinstrumente, Pop‑Gesang, Songwriting, Instrumental‑/Gesangspädagogik)“ eingefügt.
  • Ziffer 14 listet die Hauptstudiengänge des Jam Music Lab – Conservatory for Jazz and Popular Music Vienna auf, jeweils mit einer Studiendauer von acht Semestern.
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Schmied Claudia, Dr.

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