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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg (2014)
Verordnung vom 26.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2014 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, definiert die Berechnung des monatlichen Entgelts und enthält Zuschläge sowie Urlaub‑ und Weihnachtszahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2014
  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und betrifft alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das monatliche Entgelt wird aus drei Teilen berechnet: 0,2406 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2406 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,4450 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
  • Ein monatlicher Zuschlag von 20 % des Grundentgelts wird als Materialkostenersatz gezahlt.
  • Zusätzliche Entgelte werden für Sonderarbeiten wie Fassadenisolierung, Stiegenhausanstrich, Aufzugsinstallation usw. nach festgelegten Pauschalen gezahlt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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