Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2014 in Vorarlberg verbindliche Mindestlohn‑ und Pauschalbeträge für die Betreuung von Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie die Stundenlöhne von Haus‑ und Haustechnikern fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind – insbesondere Hausbesitzer, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die genannten Personen monatlich Pauschalbeträge: bis zu vier Geschosse 88,42 €, pro weiterem Geschoss 5,50 €.
- Für die Betreuung von Terrassenbädern, Hallenbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 13,28 € bzw. 9,25 € berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte des Stundenlohns.
- Für die Pflege von Grünflächen werden Pauschalbeträge pro Quadratmeter für Reinigung (0,3069 €), Bewässerung (0,3069 €) und maschinelles Mähen (0,4384 €) festgelegt; zusätzliche Arbeiten an Bäumen, Sträuchern etc. werden nach einem Stundenlohn von 10,43 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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