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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 26.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Wohnfläche, einen Satz für Gehsteigreinigung, Materialzuschläge, Sonderzahlungen für besondere Aufgaben sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen im Bundesland Tirol, deren Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für die Reinigung von Wohnungen und anderen Räumen wird ein Grundentgelt von 0,2455 € pro Quadratmeter nutzbarer Fläche festgelegt.
  • Für das Reinigen von Gehsteigen wird ein Satz von 0,4636 € pro Quadratmeter festgesetzt; zusätzlich erhalten Hausbesorger einen Materialzuschlag von 20 % auf das Grundentgelt.
  • Zusätzliche Entgelte umfassen ein Sperrgeld von 4,50 € bzw. 5,00 € für das nächtliche Öffnen von Türen, einen Stundenlohn von 8,77 € für außerordentliche Arbeiten sowie Sonderzuschläge für Wochenend‑ und Feiertagsarbeit.
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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