Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Wohnfläche, einen Satz für Gehsteigreinigung, Materialzuschläge, Sonderzahlungen für besondere Aufgaben sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszulagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen im Bundesland Tirol, deren Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Reinigung von Wohnungen und anderen Räumen wird ein Grundentgelt von 0,2455 € pro Quadratmeter nutzbarer Fläche festgelegt.
- Für das Reinigen von Gehsteigen wird ein Satz von 0,4636 € pro Quadratmeter festgesetzt; zusätzlich erhalten Hausbesorger einen Materialzuschlag von 20 % auf das Grundentgelt.
- Zusätzliche Entgelte umfassen ein Sperrgeld von 4,50 € bzw. 5,00 € für das nächtliche Öffnen von Türen, einen Stundenlohn von 8,77 € für außerordentliche Arbeiten sowie Sonderzuschläge für Wochenend‑ und Feiertagsarbeit.
Dokumente (PDFs)
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