Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Grünflächen, Heizungen und Hausarbeiter sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 105,68 € gezahlt, plus 9,23 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
- Freizeiteinrichtungen (Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabäder) werden nach tatsächlicher Arbeitsleistung abgerechnet; ein Stundensatz von 10,99 € gilt für die Betreuung, an Sonn‑ und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % fällig.
- Für Grünflächen werden Pauschalen pro Quadratmeter für Reinigung, Bewässerung und Mähen festgelegt (z. B. 0,2841 € für das Entfernen von Papierabfällen).
Dokumente (PDFs)
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