Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert ein monatliches Entgelt pro Quadratmeter und enthält zusätzliche Zuschläge, Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger/innen in Oberösterreich, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmeter berechnet: 0,2400 € pro m² Wohn‑ bzw. Geschäftsfläche und 0,4344 € pro m² Gehsteigreinigung; bei Häusern mit Holzstiegen gibt es einen Aufschlag von 20 %.
- Zusätzlich gibt es Materialzuschläge von 15 % des Entgelts, ein Sperrgeld von 4,50 € bis 5,00 € für Toröffnungen außerhalb der regulären Zeiten und Sonderentgelte für Instandsetzungs‑ und Reinigungsarbeiten.
- Hausbesorger erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss (Entlohnung für Mai) und eine Weihnachtsremuneration (Entlohnung für November), mindestens ein Zwölftel des Jahresbezugs; bei vorzeitigem Ausscheiden wird anteilig gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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