Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – neue Cadmium‑Grenzwerte und EU‑Richtlinien‑Anpassung
Verordnung vom 28.01.2013Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die Spielzeugverordnung 2011: Sie passt § 17 an die EU‑Richtlinie 2012/7/EU an, ergänzt Verweise auf die Chemikalienverordnung 1999 und das Chemikaliengesetz 1996 und legt neue Cadmium‑Grenzwerte für Spielzeug fest.Bundesministerium für Gesundheit1/28/2013XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 28.01.2013
- Die Verordnung ändert § 17, sodass die Spielzeugverordnung künftig die neuere EU‑Richtlinie 2012/7/EU anwendet.
- Ergänzt werden Verweise auf die Chemikalienverordnung 1999 und das Chemikaliengesetz 1996, um die chemische Sicherheit von Spielzeug zu stärken.
- Ein neuer Grenzwert für Cadmium wird eingeführt: maximal 1,3 mg/kg in trockenen/bruchfesten Materialien, 0,3 mg/kg in flüssigen/haftenden und 17 mg/kg in abgeschabten Spielzeugmaterialien.
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