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Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland
Verordnung vom 02.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und -besorger im Burgenland fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und gilt ab dem 1. Jänner 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2013XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und betrifft alle Hausbesorger/innen nach dem Hausbesorgergesetz sowie deren Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2464 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,4462 € pro Quadratmeter für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
  • Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich gezahlt; er ist kein Bestandteil des regulären Entgelts.
  • Für nächtliche Toröffnungen wird ein Sperrgeld von 4,50 € (vor Mitternacht) bzw. 5,00 € (nach Mitternacht) fällig; zusätzlich gibt es einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils mindestens ein Zwölftel des Jahresbezugs.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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