Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2014 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Burgenland betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege oder Heizungswartung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2013XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die beauftragten Personen einen monatlichen Pauschalbetrag von 101,33 €, plus 11,97 € pro zusätzlichem Geschoss über sieben Stockwerke.
- Für die Betreuung von Schwimm‑, Saunabädern und Terrassenbädern wird ein Pauschalbetrag nach tatsächlicher Jahresarbeitsleistung und einem Stundenlohn von 10,01 € bzw. 11,53 € für Wasseraufbereitung berechnet; an Sonn‑/Feiertagen gilt ein 100‑%iger Zuschlag.
- Die Pflege von Grünflächen wird nach Fläche abgerechnet: 0,3067 € pro m² für Reinigung und Bewässerung, 0,4601 € pro m² für maschinelles Mähen, sowie ein Stundenlohn von 9,82 € für Baumpflege.
Dokumente (PDFs)
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