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Änderung der Verordnung zur Unbilligkeit der Einhebung (BAO‑§ 236) – Einführung digitaler Veröffentlichung
Verordnung vom 16.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 449/2013 ändert § 3 der bestehenden Regelung zur Unbilligkeit der Einhebung nach § 236 BAO und führt einen neuen § 4 ein, der das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Jänner 2014 festlegt.
Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • In Ziffer 2 lit. a wird das Wort „erster Instanz“ gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
  • In Ziffer 2 lit. b wird nach dem Wort „Finanzverwaltung“ der Hinweis eingefügt, dass die amtliche Veröffentlichung auch im Internet über die Findok erfolgen kann.
  • Ein neuer § 4 wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 3 am 1. Jänner 2014 in Kraft tritt.
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Spindelegger Michael, Dr.

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