<!--[0-->Erweiterung der Fahrzeugdaten‑Übermittlung an ausländische Vertretungsbehörden (Verordnung 451/2013)<!--]-->
Erweiterung der Fahrzeugdaten‑Übermittlung an ausländische Vertretungsbehörden (Verordnung 451/2013)
Verordnung vom 16.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 451/2013 ergänzt die Datenübermittlung an ausländische Vertretungsbehörden um neue Vorgaben für Kraftfahrzeuge und benennt den alten § 3 zu § 4 um.
Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2014
  • Der bisherige § 3 wird umbenannt zu § 4, um Platz für die neue Vorschrift zu schaffen.
  • Nach § 2 wird ein neuer § 3 eingefügt, der die zu übermittelnden Fahrzeugdaten definiert.
  • Der neue § 3 gilt für Kraftfahrzeuge, auf die § 5 Abs. 2 und 3 IStVG anwendbar sind.
  • Der neue § 3 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Image of politician Spindelegger Michael, Dr.

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Abgeordneter zum Nationalrat
Vizekanzler
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.